Beiträge zum Informationsrecht

Bettina Robrecht

EU-Datenschutzgrundverordnung: Transparenzgewinn oder Information-Overkill

Am 25. Januar 2012 veröffentlichte die EU-Kommission den Entwurf einer EU-Datenschutzgrundverordnung. Die Kommission verfolgt damit drei wesentliche Ziele: das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen zu stärken, die Binnenmarktdimension des Datenschutzes im Wege der Vereinheitlichung zu fördern und den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen zu verringern. Insbesondere die Kontrolle des Nutzers über seine Daten ist der Kommission ein wichtiges Anliegen, um damit das Vertrauen in die Online-Angebote herzustellen. Anderenfalls, so die Kommission, könnte sich fehlendes Nutzervertrauen als Innovationshemmnis erweisen. Der Kommissionsentwurf wurde in den vergangenen Jahren im EU-Parlament und Ministerrat intensiv diskutiert, der so genannte Trilog begann im Sommer 2015. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird für Ende 2015 erwartet. Es zeichnet sich ab, dass mit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung insbesondere Unternehmen zahlreiche neue Transparenz- und Informationspflichten zu erfüllen haben, die gerade in der Online- und Mobile-Umgebung besondere Herausforderungen darstellen.

Die Autorin führt zunächst in die im Kommissionsentwurf vorgesehenen und die durch den Parlamentsbeschluss vom März 2014 maßgeblich modifizierten Transparenz- und Informationspflichten ein und stellt diese den bisher geltenden Regelungen aus der EU-Datenschutzrichtlinie und Bundesdatenschutzgesetz gegenüber. Im weiteren skizziert sie die technische Entwicklung und den gesellschaftlichen Wandel und geht der Frage nach, worin eigentlich die Vorbehalte und Bedenken der Nutzer bestehen. Denn einerseits nutzen viele Anwender die verfügbaren Online- und Mobile-Angebote zum Einkaufen, zur Vernetzung, aber auch als persönliche Fitness- und Gesundheitsmanager und geben dabei eine Vielzahl persönlicher und sensibler Daten preis. Gleichzeitig bekunden Nutzer in einschlägigen Umfragen in der Tat erhebliche Bedenken hinsichtlich des Schutzes ihrer persönlichen Daten. Ziel der Untersuchung ist es herauszuarbeiten, ob mit den geplanten Transparenzpflichten das angestrebte Ziel der Kommission, Vertrauen (wieder) herzustellen, überhaupt zu erreichen ist, oder ob nicht vielmehr eine andere Art der Transparenz erforderlich ist, um nicht nur den Einzelnen über den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten zu informieren sondern gleichsam die Nutzer für die Folgewirkungen einer allgegenwärtigen Datenverarbeitung zu sensibilisieren.

Bd. 7, IX, 77 S., Edewecht 2015, € 24,80
ISBN-13 978-3-95599-022-0

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